Die Kindersozialdienste St. Martin stehen auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen gemäß der Liste der begünstigten Spendenempfänger.
Sie haben daher im Rahmen Ihrer steuerlichen Veranlagung die Möglichkeit, alle Spenden und Zuwendungen an die Kindersozialdienste St. Martin bis zu einer Höhe von 10% Ihres jährlichen Einkommens bzw. bis zu 10% des jährlichen Unternehmensgewinns steuerlich geltend zu machen.
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